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Rechtsnorm ArtikelBuch-Tipp: Aktiengesetz (AktG), GmbH-Gesetz (GmbHG) AktG, GmbHG, GmbHG, MitbestimmungsG, WpüG, SpruchG in einem Bin Jurist und habe hin und wieder mit dem Aktiengesetz (AktG) zu tun. Manche kniffligen Spezialfälle reiche ich dann einen befreundeten Kollegen weiter, aber i. d. R. wickle ich diese selbst ab. Und da kommt dieses Taschenbuch genau richtig. Als Rechtsnorm wird in der Rechtswissenschaft jede Maßnahme eines Trägers öffentlicher Gewalt genannt,
die darauf gerichtet ist, in einer unbestimmten Vielzahl von Einzelfällen (generell-abstrakt) bestimmte Rechtsfolgen
herbeizuführen, die sich nicht ausschließlich innerhalb dieses Trägers öffentlicher Gewalt auswirken und in diesem Sinne sog. Außenwirkung entfalten.
Der Terminus "Rechtsnorm" ist insoweit identisch mit demjenigen des "materiellen Gesetzes"; Einzelheiten und Beispiele daher unter dem Stichwort materielles Gesetz.
siehe auch: Hauptseite Recht | Stichwortverzeichnis Recht | Systematische Struktur Deutsches Recht
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